Birgit Schlacht | Homöopathie & Ernährungsberatung

Informationen zur homöopathischen Behandlung

Zusatzinformationen Homöopathie

Kostenaufstellung der homöopathischen Behandlungen

Erstanamnese für Erwachsene 

ca. 2-3 Std. 

90,00 EUR/Std.
Erstanamnese für Kinder 

ca. 1 Std.

90,00 EUR/Std.
Akute Behandlung

ca. 30 Min.

45,00 EUR
Telefongespräche mit Repertorisation

z.B. 20 Min.

30,00 EUR
Telefongespräche ohne Repertorisation

z.B. 20 Min.

20,00 EUR
Behandlungen von Tieren oder Pflanzen

ca. 30 Min.

45,00 EUR


  Telefonische Informationen über meine Arbeit etc. vor dem ersten Besuch sind kostenlos.
  Meine Rückrufe kosten Sie keine extra Telefongebühren.

• Hausbesuche werden individuell berechnet, je nach Entfernung, Zeit und Aufwand.
   Wenn Sie es wünschen, sage ich Ihnen die Kosten im Voraus.

Meine Gebühren sind höher als nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker empfohlen.
Wenn Sie sich entscheiden, sich von mir behandeln zu lassen, akzeptieren Sie dieses.

Mit einer Zusatzversicherung können Sie jedoch einen großen Teil, oft auch die Gesamtrechnung, je nach Versicherungsvertrag, erstattet bekommen. Die Privatversicherungen erstatten im allgemeinen die Gesamtrechnung. Wenn Sie sich gern von mir behandeln lassen möchten, aber Probleme wegen der Bezahlung voraussehen, reden Sie mit mir vorher offen darüber. Wir werden eine gemeinsame Lösung finden.

Falls Sie mich nicht direkt erreichen:
Bitte hinterlassen Sie auf meinem Anrufbeantworter möglichst verschiedene Uhrzeiten, zu denen ich Sie zurückrufen darf und machen Sie deutlich, wie wichtig Ihnen ein Rückruf noch am gleichen Tag ist.
Ich rufe in akuten Notfällen auch nach der Praxiszeit und am Wochenende zurück. Sie erhalten in solchen Fällen auch meine Mobilnummer, damit Sie mich immer erreichen können

 

Erstanamnese

Zur Erstanamnese sind folgende Dinge vorzubereiten und mitzubringen:

• Eine Aufzeichnung der zeitlichen Abfolge aller bisherigen Erkrankungen, Operationen,
   Unfälle etc.
• Aufstellung der Erkrankungen der Eltern, Großeltern und Geschwister mit dem Alter
  des Verstorbenen und dem Grund des Todes
• Aufstellung über die aktuelle Medikamenteneinnahme
• Alle vorhandenen Befunde, Operationsberichte u. Untersuchungsergebnisse
• Bei Kindern: Informationen über die Schwangerschaft der Mutter und
  der Geburt des Kindes
• Impfausweis

 

Einnahmeanweisungen 

Alle Einnahmeanweisungen erfolgen individuell.

 

Die Wasserglasmethode in Anlehnung an § 246 Organon:

Man löst 2 Globuli des verordneten Mittels in einem Glas Wasser ( ca. 200 bis 300 ml ) auf. Dieses Wasser wird 10 x mit einem Plastik Teelöffel umgerührt.

Man nimmt 1 Teelöffel mit dem Globuli-Wasser heraus, schüttet das restliche Globuli-Wasser weg, füllt das leere Wasserglas wieder mit frischem Wasser auf und gibt den Teelöffel mit dem Globuli-Wasser wieder in das Glas. Dieses frische Globuli-Wasser wird wieder 10 x umgerührt.

Man nimmt entweder aus diesem so genannten 2. Wasserglas einen Schluck oder stellt nach der gleichen Methode ein drittes oder auch bis zu zehntes Wasserglas mit dem aufgelösten Mittel her, je nach individueller Verordnung.

Das letzte Wasserglas, aus welchem regelmäßig ( täglich oder mehrmals täglich ) 1 kleiner Schluck genommen wird, kann bis zu 8 Tagen abgedeckt im Kühlschrank aufbewahrt werden.